Sprachendienst Jutta Heinz-Jotter
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin, Frau Jutta Heinz-Jotter, und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
2 Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der
Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von
Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass
eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die
Übersetzerin frei.
4 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst
nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des
Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten
die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
4 Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit
einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-
Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-
Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Fall der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4
verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche
Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden
eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a
BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. § 202 Abs. 1 BGB bleibt hiervon unberührt.
6 Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im
Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7 Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 verpflichten.
8 Vergütung
(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei
umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann
mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der
vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene
und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10 Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die
Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein
möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der
Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11 Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Köln. Die Übersetzerin ist aber
auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12 Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser AGBs wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden
sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin, Frau Jutta Heinz-Jotter, und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
2 Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der
Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von
Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass
eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die
Übersetzerin frei.
4 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst
nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des
Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten
die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
4 Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit
einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-
Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-
Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Fall der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4
verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche
Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden
eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a
BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. § 202 Abs. 1 BGB bleibt hiervon unberührt.
6 Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im
Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7 Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 verpflichten.
8 Vergütung
(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei
umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann
mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der
vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene
und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10 Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die
Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein
möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der
Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11 Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Köln. Die Übersetzerin ist aber
auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12 Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser AGBs wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden
sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.